Wochenbettbetreuung

 

Bis zum 10. Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf mindestens einen

täglichen Besuch durch die Hebamme.

Darüber hinaus 16 mal können Sie die Hilfe einer Hebamme in Anspruch nehmen, bis Ihr Kind zwölf Wochen alt ist.                   



 

Die Überwachung des Wochenbettverlaufs gehört zu den vorbehaltenen

Tätigkeiten der Hebamme. Dazu gehören unter anderem:

 

                - Stillberatung und Unterstützung im normalen Verlauf und bei

                  Problemen

                - Beobachtung und Unterstützung der Rückbildungsvorgänge

                - Beobachtung und Behandlung von evtl. Geburtsverletzungen

                - Anleitung zur Nabelpflege                   

                - Anleitung zur Babypflege / Wickeln / Waschen / Baden  

                - Maßnahmen bei Blähungen des Kindes

                - Unterstützung beim Verstehen und Kennenlernen Ihres Babys

                - Beratung zu verschiedenen Präventionsmaßnahmen

                  ( z.B. Guthrie-Test, Impfungen... )

                - ErsatzMilch-Zubereitung / Flaschenernährung / Hygiene

                - Hilfe beim Abstillen             

                - Hinweis auf Möglichkeit von Kursen nach der Geburt                                                 (Rückbildungsgymnastik, Babymassage, PEKiP,

                                  Babyschwimmen...)

                - Beratung zur Empfängnisverhütung / Familienplanung

                - Beratung bei Einführung von Baby-Beikost

                - RückbildungsgymnastikKurse ( mit Babys möglich )

                - Unfallprävention

                - frühkindliche Kariesprophylaxe               

                - Tragesysteme besprechen

                - Beratung in allen möglichen Themen, das Ihnen in der neuen

                  Situation auf dem Herzen liegt.



 

 

 

Still und Ernährungsberatung

 

Bei Stillproblemen / Abstillen / Beikosteinführung

können Sie anschließend noch 8-mal Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen,

bis zum neuten Lebensmonat des Kindes oder so lange Sie stillen!

 

Weitere Besuche sind auf Verordnung eines Arztes möglich.

 



 

Rückbildungsgymnastik

Kurse

     

     * zur Zeit bitte ich keine

       Kurse an