SchwangerenBeratung und Hilfe bei Beschwerden

 

 

                      - Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden                       

                      - Vorbereitung auf die Wochenbettsituation

                      - Vorbereitung auf das Stillen / präpartale Stillberatung

                      - Beratung über Ernährng des Kindes

                      - Individuelle Beratung zu verschiedenen Themen     

                      - Beratung über sinnvolle Ausstattung und Anschaffungen

                        - Begleitung und Beratung auch bei Risikoschwangerschaft                                      



Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren (schon in sehr frühen Schwangerschaftswochen!), gebärenden, entbundenen oder stillenden Frau in Anspruch genommen werden.

Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen sind in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung geregelt. Auch eine "Adoptiv-Mama" hat, nach Absprache mit der Krankenkasse, einen Anspruch auf die Hebammenhilfe.

Privatversicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenkasse informieren.



 

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Kurse

     

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